Anmeldeformular X

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Seminarinstitut proLife, Inhaber Wolfgang Placht

§ 1 Anmeldungen und Zahlungsbedingungen

a) Anmeldungen werden grundsätzlich nur schriftlich (Anmeldeformular per Email, Fax, Post) mit anschließender Überweisung i.H. der kompletten Kursgebühr entgegen genommen. Hierfür bitten wir Sie, auf dem Anmeldeformular, der Überweisung bzw. dem Verrechnungsscheck den Kurstitel sowie den Kurstermin und Veranstaltungsort zu vermerken.

b) Nach Zahlungseingang auf unserem Konto sowie Erhalt der unter a) genannten Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit Zusendung dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

c) Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge der Zahlungseingänge berücksichtigt.

d) Erhält der Anmeldende innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Bestätigung, so ist dieser angehalten, sich beim Seminarinstitut proLife darüber zu vergewissern, ob die Anmeldung sowie der Zahlungseingang bzw. Verrechnungsscheck beim Seminarinstitut proLife eingegangen sind.

e) Sollte der Kurs bei Eingang der Anmeldung bereits ausgebucht sein, bieten wir den Anmeldenden die Teilnahme an einem anderen Kurs an bzw. führen ggf. eine Warteliste. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Bestätigung der Anmeldung Seitens des Anmeldenden zu einem Alternativkurs zustande.

f) Geforderte Vorkurse sind mit der Anmeldung in Form einer Kopie der Teilnahmebescheinigung nachzuweisen.

§ 2 Veranstaltungen in mehren Teilen

a) Lehrgänge bzw. Kurse, die aus mehreren Teilen bestehen, können nur als geschlossene Einheit belegt und in diesem Sinne vom Teilnehmer bestätigt werden.

b) Eine nachträgliche Abmeldung von Teilen dieser Veranstaltung ist nicht möglich.

c) Die Lehrgangsgebühr ist für den gesamten Lehrgang bzw. Kurs im voraus fällig und zahlbar.

d) Eine Nichtteilnahme, z.B. an Teileinheiten oder Unterrichtseinheiten etc., befreit nicht von der Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr.

e) Der Teilnehmer verpflichtet sich die Termine einzuhalten, da der Unterricht in aufeinander aufbauenden Themen aufgebaut ist.

f) Falls ein Ausbildungsabschnitt wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht besucht werden kann, kann der Unterricht innerhalb Deutschlands beim Seminarinstitut proLife nachgeholt werden. Anderenfalls ist die weitere Teilnahme nicht möglich. Dies befreit jedoch nicht von der Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr.

§ 3 Abmeldungen

a) sind grundsätzlich nur schriftlich gültig.

b) Bei Abmeldung vor Zustandekommen des Vertrages fallen keine Kosten an.

c) Bei Abmeldung nach Eintragung in die Teilnehmerliste sowie Bestätigung des Zahlungseinganges (= Zustandekommen des Vertrags) wird die Kursgebühr unter Einbehaltung folgender Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.

Bei schriftlicher Abmeldung:

bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 10% Bearbeitungsgebühren

bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 25% Bearbeitungsgebühren

bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 50% Bearbeitungsgebühren

bis 1 Woche vor Kursbeginn: 75% Bearbeitungsgebühren

weniger als 1 Woche vor Kursbeginn: 100% Bearbeitungsgebühren

auf die jeweilige komplette Kursgebühr.

§ 4 Stornierungsfristen und höhere Gewalt

a) Sollte von Seiten des Seminarinstituts eine kurzfristige Absage, insbesondere wegen Ausfall des Referenten, ungenügender Teilnehmerzahl oder sonstiger unvorhersehbaren Gründen erfolgen müssen, werden wir uns bemühen alle Teilnehmer rechtzeitig zu informieren.

b) In diesen Fällen wird selbstverständlich die Teilnehmergebühr voll zurückerstattet, falls der Teilnehmer nicht von der Teilnahme an einem anderen Kurs Gebrauch machen möchte.

c) Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

d) Das Seminarinstitut muss sich vorbehalten, gegebenenfalls Änderungen im vorgesehenen Zeitplan/Ablaufsplan vorzunehmen.

e) Dieses kann auch insbesondere den Wechsel von Lehrgangs-/Kursleitung und die Verlegung von Unterrichtsstunden betreffen. Wir sind jedoch bemüht, solchen Situationen im Vorfeld zu entgegenzuwirken.

f) Auch im Interesse unserer Teilnehmer werde wir immer versuchen, einen in jeder Weise gleichwertigen Ersatz zu besorgen.

§ 5 Nebenabreden

a) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform.

§ 6 Haftung

a) Die Haftung für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis und sonstigen Rechtsverhältnissen ergebenden Haftungsansprüche wird (Personen- und Sachschäden, die einem Teilnehmer vor, während und/ oder nach der Veranstaltung entsteht) soweit sie die Haftung des Seminarinstitutes und den jeweiligen Veranstaltungsort betreffen, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

b) Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die ein Teilnehmer an Patienten oder anderen Teilnehmern vornimmt, handelt jeder Betroffene auf eigene Gefahr.

c) Fügt ein Teilnehmer Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleibt seine Haftung unberührt.

d) Das Seminarinstitut proLife haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referenten vermittelten Lehrinhalte.

§ 7 Pflichten des Teilnehmers

a) Die Teilnehmer sind im eigenen Interesse gehalten, an den gebuchten Veranstaltungen regelmäßig , pünktlich und konzentriert teilzunehmen und in eigenverantwortlicher Weise mitzuarbeiten, die in der Erwachsenenbildung grundsätzlich vorausgesetzt werden kann. Insbesondere sind Störungen des Unterrichts jeder Art zu unterlassen.

b) Die Räumlichkeiten des jeweiligen Veranstaltungsortes und die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sind pfleglich zu behandeln. c) Das Rauchen, Essen und Trinken in den Kursräumen ist generell nicht gestattet.

d) Die Kursveranstalter behalten sich das Recht vor, Teilnehmer, die vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig gegen diese Auflagen verstoßen, von der weiteren Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen.

e) Der ggf. entstandene Schaden ist vom Teilnehmer zu ersetzen.

 
 
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